Der Brandenburger Landtag verabschiedete gestern ein Gesetz, das eine grobe Gleichverteilung der Parlamentssitze für Frauen und Männer vorsieht. Wie steht es in den deutschen Landesparlamenten insgesamt um den Frauenanteil?

In Brandenburg sollen Wahllisten zukünftig gemäß eines „Reißverschlusssystems“ abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden, damit in etwa gleich viele Frauen und Männer die Meinung der Wähler vertreten. Das entschied am 30. Januar die Rot-Rot-Grüne Koalition nach einem Vorschlag der Grünen. CDU und AfD meldeten derweil Bedenken an – zuvor hatte auch der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens in Frage gestellt. Jedenfalls gilt die Regelung noch nicht bei der diesjährigen Landtagswahl, sondern soll erst Mitte 2020 in Kraft treten.

Dabei hat das Brandenburger Parlament mit einem Frauenanteil von 39.8% bereits den zweithöchsten Wert bundesweit. Wie steht es in den anderen Landtagen und im „hohen Hause“ des Bundestages?

Als Standardwerk der deutschen Politikwelt erfasst der Kürschners Verlag die Frauenanteile in den Landesparlamenten. Es fällt auf, dass sowohl die ersten beiden Länder der Rangliste (Thüringen mit 40.7% und Brandenburg) als auch die beiden Schlusslichter (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit 25.4% bzw. 21.8%) ostdeutsche Länder sind. Im Schnitt liegt der Frauenanteil bei 31.5%, was auch in etwa dem Anteil im Bundestag entspricht (30.9%).

Zum Frauenanteil unter den amtierenden LandesministerInnen sowie seit 1990 im Bundeskabinett nach Ressorts hat der Einfache Dienst berichtet.


Quellen: Kürschners Politikkontakte, „100 Jahre Frauenwahlrecht – Frauenanteil in Parlamenten“; Deutscher Bundestag

Foto: Tobias Nordhausen via Flickr (CC BY 2.0)